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Hohe Wahlbeteiligung von 84,54 Prozent bei Referendum in Usbekistan

Uzbekistan: Verfassungsreferendum mit großer Zustimmung angenommen

Zayniddin Nizamhocayev, der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission von Usbekistan, gab auf einer Pressekonferenz bekannt, dass die Auszählung der Stimmen in dem Verfassungsreferendum, das von 08:00 bis 20:00 Uhr stattfand, abgeschlossen wurde.

Nizamhocayev erklärte, dass nach vorläufigen Feststellungen 16 Millionen 673 Tausend 189 Wähler ihre Stimmen abgegeben haben, was 84,54 Prozent der insgesamt registrierten Wähler entspricht. „Akzeptieren Sie das Gesetz zur Verfassung Usbekistans?“, lautete die Fragestellung. 90,21 Prozent der Wähler antworteten mit Ja, 9,35 Prozent mit Nein und 0,44 Prozent der Stimmen wurden als ungültig erachtet.

„Durch die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der insgesamt registrierten Wähler gemäß dem Gesetz gewählt hat, wurde die erforderliche Beteiligung für das Verfassungsreferendum erreicht, um als gültig zu gelten“, sagte Nizamhocayev.

Das Voting fand gestern in fast 11.000 Wahlurnen im ganzen Land statt. Es gibt insgesamt 19 Millionen 722 Tausend 809 registrierte Wähler in Usbekistan, von denen 307 Tausend 895 im Ausland sind. Die Bürger im Ausland gaben ihre Stimmen in 55 Wahlurnen in 39 Ländern, einschließlich der Türkei, ab.

Die Verfassung bezieht sich auf Änderungen der Artikel im Zusammenhang mit Menschenrechten und Freiheiten, Gesellschaft und Individuum, administrativ-territorialem Aufbau und Verwaltung des Landes, Erhöhung der Amtszeit des Präsidenten von 5 auf 7 Jahre, Übertragung einiger Befugnisse des Präsidenten auf das Parlament sowie die Befugnisse und Vollmachten der lokalen Verwaltungsbehörden sowie der Status der Autonomen Republik Karakalpakstan. Einige Vorschläge wurden im vergangenen Jahr zur öffentlichen Diskussion gestellt.

Am 10. März wurde auf der Vollversammlung der Legislative der „Gesetzentwurf über neue Bestimmungen in der usbekischen Verfassung“ verabschiedet. Anschließend billigte die Vollversammlung des Senats den Entwurf der Verfassung, in dem die genannten neuen Bestimmungen und Änderungen vorgenommen wurden, zur Volksabstimmung am 30. April.

Der Verfassungsentwurf, der aus 155 Artikeln besteht und zur Abstimmung im Referendum vorgelegt wurde, enthält 27 neue Artikel und 91 der 128 Artikel wurden geändert.

In der neuen Verfassung, in der Usbekistan als sozialer, säkularer und rechtsstaatlicher Staat definiert wird, werden die Normen bezüglich der sozialen Verpflichtungen des Staates um das Dreifache erhöht, und die Norm „die Gewährleistung von Menschenrechten und Freiheiten ist das höchste Ziel des Staates“ wird festgelegt.

Gemäß der neuen Verfassung, die auch Normen zur Aufrechterhaltung der Offenheitspolitik im Land, zur Schaffung einer aktiven Zivilgesellschaft und zur weiteren Entwicklung von Öffentlichkeitsarbeitsinstitutionen umfasst, können ab 2026 Provinz- und Distriktbürgermeister nicht gleichzeitig zum Vorsitzenden der Provinz- oder Distriktgremien gewählt werden.

In der Verfassung, die vorsieht, die Anzahl der Mitglieder im Senat, dem Oberhaus des Parlaments des Landes, von 100 auf 65 zu reduzieren, werden keine Änderungen hinsichtlich des Status der Autonomen Republik Karakalpakstan vorgenommen.

Während in der Verfassung neue Bestimmungen bezüglich des Präsidenten eingeführt werden, werden einige der Pflichten und Befugnisse des Präsidenten auf das Parlament übertragen, und die Amtszeit des Präsidenten wird von 5 auf 7 Jahre verlängert.

Der Artikel in der aktuellen Verfassung über das Recht einer Person, höchstens zweimal in Folge zum Präsidenten gewählt zu werden, ist in die neue Verfassung aufgenommen worden.

Nachdem der Verfassungsentwurf durch das Volksvotum in Kraft tritt, werden die früheren Amtszeiten der leitenden Beamten, einschließlich des Präsidenten, der Parlaments- und Senatsvorsitzenden, des Gouverneurs, der Präsidenten der Provinz- und Distriktgremien, des Chefs des Staatsanwalts und des Gesprächsführers des Obersten Gerichtshofs, nicht berücksichtigt, und wie andere Bürger werden sie gemäß der Verfassung hintereinander arbeiten und haben das Recht, höchstens zweimal gewählt zu werden.

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