
Günstigere Preise und neue Gebühren für Kurierservice

Ein Sonderpreis von 7.500 UZS pro Kilogramm wird für Kurierversand im Rahmen neuer Zollgebühren, die vom Ministerkabinett genehmigt wurden, festgelegt. Die Gebühren basieren auf den geschätzten Kosten für die Bearbeitung von Waren und Erklärungen.
Die separaten Gebührenquoten für die Einfuhr und Wiederausfuhr von Waren unter zollamtlichen Regimen werden abgeschafft. Stattdessen gelten die allgemeinen Zollfreigaben, die überarbeitet wurden.
Zusätzlich werden die Zollgebühren für Waren im Wert von 60.000 USD oder mehr reduziert. Die Details finden Sie in der folgenden Tabelle:
Ein Sondersatz von 25% der BCU (93.750 UZS) pro Deklaration wird für die Einfuhr unter zollamtlichen Regimen, die Bearbeitung innerhalb und außerhalb des Zollgebiets festgelegt. Bisher betrug die Gebühr 50% der BCU für die erste Seite und 25% für jede weitere Seite.
Darüber hinaus wird eine separate Zollgebühr für internationale Kurierversendungen eingeführt, die auf 2% der BCU (7.500 UZS) pro Kilogramm festgelegt wird.
Die Zollabschlussgebühr für die Bearbeitung außerhalb der regulären Arbeitszeiten, an Wochenenden und Feiertagen wird um das Achtfache reduziert und beträgt nun 25% der BCU.
Es werden auch Bußgelder eingeführt, um die deklarierte Exportzeit für Waren, die ins Ausland transportiert werden, nicht zu überschreiten. Die Gebühr beträgt 1% der BCU pro Tag für den Straßen- und Luftverkehr, während für den Bahnverkehr die Gebühr bis 2028 bei 10% der BCU (37.500 UZS) bleibt und dann an den Standardtarif angepasst wird.
Die Änderungen treten im Mai 2025 in Kraft, wobei die neuen Zollgebühren ab dem 1. Januar 2026 gelten werden.