Usbekistan

Govt. erhöht keine Geldstrafen für illegalen Edelmetallhandel

Juweliere in Usbekistan erhalten mehr Flexibilität beim Metallkauf und beim Verkauf von Halbfabrikaten

Präsident Shavkat Mirziyoyev hat ein Gesetz unterzeichnet, das die Entwicklung der Schmuckindustrie stärken soll. Das Dokument wurde im offiziellen Rechtsportal Lex.Uz veröffentlicht.

Das Gesetz führt bestimmte Steuerbefreiungen für einzelne Unternehmer ein, die Mitglieder der Vereinigung „Usbekzargargarsanoati“ sind und sich mit der Produktion von Schmuck beschäftigen. Diese Leistungen gelten bis zum 1. September 2027. Ähnliche Privilegien gab es bereits zwischen Oktober 2021 und März 2023.

Diese Leistungen umfassen Steuererleichterungen bei der Einkommensteuer und der Sozialsteuer gemäß dem Steuergesetzbuch. Außerdem werden Juweliere von Boden- und Grundsteuern in ihren Produktionsstätten befreit.

Raffinerien dürfen nun Edelmetalle in den benötigten Mengen und Formen an Schmuckproduzenten verkaufen. Sie dürfen auch Gedenkmünzen aus Edelmetallen herstellen und verkaufen.

Juweliere dürfen nun Halbfabrikate und Leerräume an andere Hersteller verkaufen. Die Preise dürfen jedoch nicht unter den von der Zentralbank festgelegten Wechselkurs fallen.

Gleichzeitig werden die Strafen für Verstöße gegen die Gesetze bezüglich Edelmetallen deutlich verschärft. Dies umfasst illegale Verbreitung, falsche Prüfungen und Markierungen. Die Geldstrafen liegen nun zwischen 30 und 50 Basisberechnungseinheiten (BCUs), was einem Anstieg von 3 auf 5 entspricht, was 11,25 bis 18,75 Millionen UZS entspricht.

Das Gesetz wurde im Dezember 2024 von der Legislativkammer der Oliy Majlis verabschiedet und im März vom Senat genehmigt. Während der Senatsdiskussion wurde die illegale Verbreitung von Edelmetallen und Edelsteinen als eines der drängendsten Probleme der Schmuckindustrie hervorgehoben.

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