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Gerichtsurteil zu „Baby ohne Arme“

Die Familie eines Babys, das ohne linken Arm unterhalb des Ellenbogens geboren wurde, hat Berufung beim Gericht eingelegt und behauptet, dass der behandelnde Arzt fahrlässig gehandelt habe. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass es eine „Rechtsverletzung“ war, die Familie nicht über den Zustand des Babys zu informieren.

Der Vorfall ereignete sich, als die Eltern nach der Geburt ihres Kindes erfuhren, dass es einen Armfehler hat und dieser unterhalb des Ellenbogens amputiert werden musste. Die Familie war schockiert und empört über die fehlende Kommunikation seitens des Arztes.

Nachdem die Eltern rechtliche Schritte eingeleitet hatten, entschied das Gericht zugunsten der Familie und stellte fest, dass der Arzt fahrlässig gehandelt habe, indem er die Eltern nicht über den Gesundheitszustand des Babys informiert hatte. Die Familie wurde mit einer Entschädigungszahlung entschädigt.

Es ist wichtig, dass Ärzte und medizinische Fachkräfte transparent und respektvoll mit den Familien ihrer Patienten umgehen und sie über den Gesundheitszustand ihrer Kinder informieren. Nur so können Eltern die bestmöglichen Entscheidungen für ihre Kinder treffen und sich auf die bestmögliche medizinische Versorgung verlassen.

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