
Gerichtsurteil im Fall des immateriellen Schadens gegen Şebnem Korur Fincancı

Entscheidung im Fall des immateriellen Schadens gegen Şebnem Korur Fincancı
Der ehemalige Präsident des TTB-Zentralrats, Şebnem Korur Fincancı, stand vor Gericht, um über einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 100.000 Lira zu verhandeln. Die Entscheidung wurde vor dem 2. Zivilgericht erster Instanz in Ankara getroffen.
Der Richter erklärte, dass die Entscheidung in dieser Anhörung bekannt gegeben werde. Der Anwalt des Angeklagten betonte, dass kein moralischer Schadenersatz zugesprochen werden könne und forderte die Ablehnung des Falles. Nach der Bekanntgabe der Entscheidung muss Şebnem Korur Fincancı nun 50.000 Lira als immateriellen Schadenersatz an das Verteidigungsministerium zahlen.
Diese Entscheidung erging, nachdem Fincancı öffentlich behauptet hatte, dass die türkischen Streitkräfte chemische Waffen bei Terroroperationen eingesetzt hätten. Sie machte diese Aussage während einer Fernsehsendung und wurde später bei einer Razzia festgenommen.
Die Vorwürfe und die gerichtliche Entscheidung haben in der Öffentlichkeit für Diskussionen gesorgt. Es bleibt abzuwarten, ob es zu weiteren Entwicklungen in diesem Fall kommen wird.