
Gerichtsurlaub beginnt heute – Aktuelle Nachrichten

Diensthabende Gerichte werden während des Gerichtsfeiertags in den Gerichtsgebäuden weiterhin arbeiten, um Fälle zu verhandeln, die unter Arrest stehen und dringend sind. Andere Verfahren werden bis zum neuen Gerichtsjahr ausgesetzt.
Die höchsten Justizorgane, der Staatsrat und der Oberste Gerichtshof, werden in diensthabenden Ausschüssen tätig sein.
Der Dienstausschuss im Staatsrat kann nicht über den Fall entscheiden, sondern nur über Anträge auf „Aussetzung der Hinrichtung“.
Im Obersten Gerichtshof wird es zwei Wachkammern geben: eine Strafkammer und eine Zivilkammer. Das zuständige Strafvollzugsamt wird einen Einblick in die Akten der inhaftierten Angeklagten erhalten.
Das Gerichtsjahr beginnt am 1. September. Gemäß Artikel 102 der Zivilprozessordnung Nr. 6100 dauert der Gerichtsfeiertag jedes Jahr vom 20. Juli bis zum 31. August. Das neue Gerichtsjahr wird mit einer Zeremonie am Freitag, dem 1. September, im Obersten Gerichtshof eingeleitet.
Der Verfassungsgerichtshof fällt nicht unter den Geltungsbereich des Gerichtsurlaubs.



