Gericht weist Klage von Taçoy gegen UBP – BRTK ab
Am 10. Juli reichte der Kandidat für den stellvertretenden Vorsitzenden der UBP, Hasan Taçoy, eine Klage gegen den UBP-Generalsekretär Oğuzhan Hasipoğlu ein, mit der Begründung, dass die versiegelte Liste, die er von der YSK erhalten hatte, nicht umgesetzt worden sei.
Das Bezirksgericht Nikosia erörterte den Fall, den Hasan Taçoy gegen die UBP eingereicht hatte. UBP-Generalsekretär Oğuzhan Hasipoğlu und UBP-Anwalt Ergün Ulunay waren in dem Fall anwesend.
Hasan Taçoy behauptete, dass gemäß dem entsprechenden Artikel der Satzung nur diejenigen wählen könnten, die sich bis zum 22. Januar registriert hätten. Gemäß Artikel 19/3 der Satzung der UBP ist vorgesehen, dass die Mitglieder bis zum 21. März abstimmen können.
Hasipoğlu legte dem Gericht die versiegelten YSK-Listen vor, und die Parteien forderten das Gericht auf, sie im gegenseitigen Einvernehmen festzulegen.
In seiner Entscheidung befand das Gericht die Klage von Hasan Taçoy für ungerechtfertigt und akzeptierte die Verteidigung und die Gegenklage der UBP. Mit diesem Ergebnis können insgesamt 21.000 Mitglieder, die bis zum 21. März Mitglieder geworden sind, beim morgigen Kongress abstimmen.