Kirgisisch
Gericht verlängert Versammlungsverbot in Bischkek bis März
Das Verbot von Kundgebungen im Zentrum von Bischkek wurde bis zum 31. März 2025 verlängert. Laut dem Pressedienst des Bezirksgerichts Perwomaisk sind weiterhin nur Proteste im Maxim-Gorki-Park erlaubt.
Es ist nach wie vor untersagt, Kundgebungen auf dem Ala-Too-Platz, dem Erkindik-Boulevard, vor dem Parlamentsgebäude, der Präsidialverwaltung, dem Obersten Gerichtshof, der russischen Botschaft, dem Staatskomitee für nationale Sicherheit und dem Innenministerium abzuhalten. Ausnahmen gelten nur für offizielle staatliche und kommunale Veranstaltungen auf dem Ala-Too-Platz.
Dieses Verbot besteht bereits seit März 2022 und wurde nun bis März 2025 verlängert.