
Gericht ordnet psychiatrische Behandlung für Extremist an, der Präsidenten beleidigt hat

Der Angeklagte IB wurde in einer Facebook-Gruppe als Verbreiter von Materialien identifiziert, die von religiösem Extremismus und Fundamentalismus durchdrungen waren.
Am 11. Juli dieses Jahres fand vor dem Bezirksgericht Kattakurgan eine öffentliche Verhandlung gegen IB statt, dem sozial gefährliche Handlungen nach den Artikeln 158 Absatz 3, 154 Absatz 4 und 244-1 Absatz 3 Buchstabe „g“ des Strafgesetzbuches vorgeworfen wurden.
Nach vorläufigen Ermittlungsunterlagen nutzte IB seine offiziell registrierte Telefonnummer, um ein persönliches Profil im sozialen Netzwerk Facebook zu erstellen und den Präsidenten Usbekistans zu beleidigen. Er äußerte seine Absicht, die verfassungsmäßige Ordnung zu stürzen und rief zu einem Putsch auf.
Darüber hinaus verbreitete IB im Diskussionsbereich der Facebook-Gruppe „Oka Jon“ Ideen des religiösen Extremismus, Separatismus und Fundamentalismus.
Das Gerichtsurteil ergab, dass IB im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gehandelt hat und wurde gemäß den entsprechenden Artikeln des Strafgesetzbuches verurteilt.
IB wird derzeit im Untersuchungshaftzentrum Nr. 7 festgehalten und zur Zwangsbehandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus mit verstärkter Überwachung eingewiesen. Er soll im Republikanischen Psychiatrischen Krankenhaus in Taschkent untergebracht werden.






