
Geldstrafe für 16 Geschäftsbanken: Zentralbank handelt

Der Bankenkontrollausschuss der Zentralbank führte Kontrollmaßnahmen in lokalen Filialen von Geschäftsbanken durch.
Im Oktober dieses Jahres wurden die Übereinstimmung der Tätigkeit von Zahlungsorganisationen und Banken mit den gesetzlichen Anforderungen, die Einhaltung der Anforderungen und Aufsichtsnormen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Erträgen aus kriminellen Aktivitäten und der Finanzierung des Terrorismus sowie die darin festgestellten Mängel festgestellt Die Ergebnisse der Inspektion und die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung wurden besprochen, berichtet der CB-Pressedienst.
Demnach wurde einer Geschäftsbank aufgrund der Nichtbefolgung der Anweisungen der Zentralbank und der Nichteinhaltung der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben die Durchführung bestimmter Geschäfte untersagt. Die Gültigkeitsdauer der Lizenz einer Zahlungsorganisation wurde für 10 Arbeitstage ausgesetzt. Fünf Geschäftsbanken und eine Mikrofinanzorganisation wurden vor der Anwendung von Maßnahmen und Sanktionen für die in ihren Aktivitäten festgestellten Mängel gewarnt.
Gegen 16 Banken wurden Geldstrafen verhängt, die auf Verstößen beruhten, die im Rahmen von Kontrollmaßnahmen in lokalen Filialen von Geschäftsbanken festgestellt wurden.






