
Familienzuschüsse in Berggebieten ab 2026

Das Ministerium für Arbeit, soziale Sicherheit und Migration von Kirgisistan hat eine neue Art von Zulage für Familien mit Kindern in bergigen Gebieten eingeführt. Diese Maßnahme soll Familien mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung helfen, die in abgelegenen und schwer zugänglichen Regionen leben.
Die Änderungen am Gesetz über staatliche Leistungen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft und ermöglichen es Familien mit Kindern unter drei Jahren, die in Hochgebirgs- und entfernten Siedlungen leben, eine monatliche Zulage zu erhalten. Der Betrag der Zulage wurde auf 3.000 Soms festgelegt und wird vom Ministerkabinett genehmigt.
Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe arbeitet daran, den Mechanismus für die Zuordnung und Zahlung der Zulage zu bestimmen. Die Zulage wird Familien gewährt, die in bestimmten Grenzgebieten mit einem besonderen Status leben, unabhängig von ihrem sozialen und wirtschaftlichen Status und anderen staatlichen Leistungen. Die Unterstützung gilt für das dritte und jedes weitere Kind bis zum Alter von drei Jahren.
Familien, die bereits eine staatliche Unterstützung erhalten, können keine zusätzliche Zulage beantragen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Familien in abgelegenen und bergigen Regionen zu unterstützen und ihnen finanzielle Hilfe zu bieten, um die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erfüllen.