Europäischer Markenschutz für einzigartige Handwerks- und Industrieprodukte
Einzigartige ungarische Handwerks- und Industrieprodukte verfügen ab dem 1. Dezember 2025 über den EU-Schutz für geografische Angaben. Das bedeutet, dass Produkte wie die Halas-Spitze, Ajka-Kristall oder Herend-Porzellan in ganz Europa geschützt werden können. Die Verordnung zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte trat nach ihrer Veröffentlichung auf der offiziellen Website der Europäischen Union am 16. November 2023 in Kraft. Diese Verordnung ermöglicht es neben landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die herstellungsbezogen mit bestimmten geografischen Gebieten in der EU verbunden sind, auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse zu schützen.
Bislang waren ungarische Agrarprodukte wie Pfirsiche aus Budaörs, Würste aus Csaba und Gyula, Paprika aus Kalocsa, Zwiebeln aus Makó, Kürbiskernöl aus Őrség und Wein aus Tokaj als geografische Angaben in der EU geschützt, jedoch gab es keinen einheitlichen Schutz für nichtlandwirtschaftliche Produkte. Die neue Verordnung erkennt diese Lücke an und bietet einen harmonisierten Rahmen für den Schutz von EU-Handwerks- und Industrieprodukten sowie für Produkte aus Nicht-EU-Ländern.
Hersteller in Ungarn müssen einen Antrag beim ungarischen Amt für geistiges Eigentum stellen und werden anschließend vom EU-Amt für geistiges Eigentum geprüft. Diejenigen Hersteller, die durch eine eingetragene geografische Angabe gekennzeichnete handwerkliche und industrielle Produkte herstellen, können das offizielle Symbol der geschützten geografischen Angabe auf ihren Erzeugnissen verwenden.
Die neue Verordnung bedeutet eine wichtige Errungenschaft für den Schutz und die Anerkennung von einzigartigen ungarischen Handwerks- und Industrieprodukten innerhalb der EU.