
EU untersucht Apple, Alphabet und Meta wegen Wettbewerbsverstößen

EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Digitale Plattformen ein
Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass eine Untersuchung zur Einhaltung der EU-Vorschriften bei der Weiterleitung von Alphabet bei Google Play und der Präferenz bei Google-Suchen, der Weiterleitung von Apple im App Store und der Weiterleitung zu Safari sowie den Bezahl- oder Einwilligungsmodellen von META eingeleitet wurde.
Es wird vermutet, dass die von digitalen Plattformen umgesetzten Maßnahmen, die als Gatekeeper fungieren, nicht ausreichen, um die Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste wirksam zu erfüllen.
Des Weiteren wurde eine Untersuchung bezüglich der neuen Gebührenstruktur von Apple für alternative App-Stores und der Ranking-Praktiken auf dem Amazon-Markt eingeleitet. Als Gatekeeper fungierende Plattformen wurden angewiesen, bestimmte Dokumente aufzubewahren.
Es ist geplant, die Untersuchung innerhalb von 12 Monaten abzuschließen. Bei Verstößen könnte eine Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des gesamten weltweiten Umsatzes des Unternehmens verhängt werden. Bei anhaltenden Verstößen kann dieser Strafsatz auf bis zu 20 Prozent steigen.
Das im letzten Jahr verabschiedete EU-Gesetz führte zu Veränderungen in den Aktivitäten digitaler Plattformen. Unternehmen wie Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft, die in Europa tätig sind, wurden als „Gatekeeper“ bezeichnet und unterliegen nun strengen Verpflichtungen.