Kirgisisch

Erste Anhörung zur Schließung des April-TV-Kanals am 12. Mai

Gerichtsverhandlung über die Schließung des April-Fernsehsenders in Bishkek

Am 12. Mai um 16 Uhr findet die erste Gerichtsverhandlung im Fall der Schließung des April-Fernsehsenders im Oktyabrsky District Court von Bishkek statt. Dies berichtete das Redaktionsteam des Kanals.

Die Staatsanwaltschaft des Distrikts Oktyabrsky hat zuvor eine Klage eingereicht, in der die Schließung des Kanals gefordert wird. Sie beruft sich auf Gründe wie den „Schutz der öffentlichen Sicherheit, die Verhinderung der Ausbreitung rechtswidriger Informationen und die Gewährleistung der Einhaltung der Mediengesetze“.

Laut der Redaktion enthält die Klage Vorwürfe, dass der Kanal „eine negative Berichterstattung, begleitet von Sarkasmus, Lächerlichkeit, Videocollagen sowie ausdrucksstarken Reden und Gesten von TV-Moderatoren, die die derzeitige Regierung in einem negativen Licht darstellen, verbreite. Dies untergrabe deren Autorität und führe zu Misstrauen und Verdacht unter den Zuschauern.“

Das Redaktionsteam wies darauf hin, dass im Zeitraum von November bis Dezember 2024 drei Expertenprüfungen durch den forensischen Sachverständigendienst im Rahmen des Republican Center for Psychiatry and Narkology unter dem Gesundheitsministerium und der National Academy of Sciences durchgeführt wurden. Alle drei Prüfungen kamen zu dem Schluss, dass die Sendungen des April sprachliche Indikatoren für eine negative Haltung gegenüber der Regierung enthielten.

In Reaktion auf die Klage betonte der Kanal seine Unterstützung für rechtmäßige Anstrengungen zur Bekämpfung schädlicher Aktivitäten, wies jedoch darauf hin, dass die Meinungsfreiheit und die Kritik an der Macht Grundpfeiler jeder demokratischen Gesellschaft sind.

„Wir glauben fest daran, dass die Meinungsfreiheit und der unabhängige Journalismus keine Bedrohungen sind, sondern die Grundlage einer stabilen Demokratie. Präsident Sadyr Japarov hat wiederholt betont, dass konstruktive Kritik von wesentlicher Bedeutung ist“, so das Redaktionsteam.

Das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) verurteilte die Klage und stellte fest, dass die „kirgisischen Behörden aus unbegründeten Gründen ein bedauernswertes Muster von Schikanen fortsetzen“.

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