
Erklärung des Außenministeriums zum Transfer- und Zuweisungsverfahren – BRTK

Das Außenministerium Nordzyperns hat angekündigt, dass das Versetzungs- und Zuweisungsverfahren vor der Kommission für den öffentlichen Dienst und dem Ministerrat eingeleitet wurde, um sicherzustellen, dass die konsularischen Dienste ohne Unterbrechung in 27 ausländischen Einheiten durchgeführt werden können. Die Ernennungen werden gemäß den entsprechenden Rechtsvorschriften mit dem im Zentrum tätigen Personal vorgenommen, nicht mit Personal, dessen Dienstzeit in Auslandsvertretungen endet.
Das Ministerium erklärte: „Das Außenministerium Nordzyperns weist qualifizierte Beamte für eine dauerhafte Ernennung den ausländischen Einsatzstellen im Rahmen des Personalministeriums des Außenministeriums zu, wie im Gesetz Nr. 15/2013 festgelegt. Die Auswahl der Überstellungen erfolgt regelmäßig gemäß den Verordnungen über die Zuweisung zu Missionen.“
Die Ernennungen werden durchgeführt, um sicherzustellen, dass die konsularischen Dienstleistungen für Staatsbürger und Ausländer reibungslos durchgeführt werden können. Die berufsberechtigten Beamten werden für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren in die genannten Einsatzstellen versetzt. Um die Vertretungspflicht in den ausländischen Missionen zu gewährleisten, wurde das Verfahren bezüglich der Versetzungen und Zuweisungen von der Kommission für den öffentlichen Dienst und dem Ministerrat gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften eingeleitet.






