
Entscheidung zur Pacht von ungenutzten landwirtschaftlichen Flächen

Pachtentscheidung für landwirtschaftliche Flächen, die zwei Jahre in Folge nicht bewirtschaftet wurden
Die Verordnung des Ministeriums über die Verpachtung von unbebauten landwirtschaftlichen Flächen für landwirtschaftliche Zwecke wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Diese Verordnung betrifft die Maßnahmen und Verfahren im Zusammenhang mit der saisonalen Pacht von landwirtschaftlichen Flächen für landwirtschaftliche Zwecke, die im Besitz von natürlichen und juristischen Personen sind und in zwei aufeinander folgenden Jahren nicht bewirtschaftet wurden.
Es wird saisonal vermietet
Landwirtschaftliche Flächen, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht bewirtschaftet wurden, werden vom Ministerium auf saisonaler Basis verpachtet, sofern die Qualität der Flächen beibehalten wird und sie vom Pächter für landwirtschaftliche Produktion genutzt werden.
Eine Landidentifizierungskommission wird innerhalb der Provinz- oder Bezirksdirektion eingerichtet, um die zu verpachtenden Grundstücke zu bestimmen. Diese Kommission tagt unter der Leitung des stellvertretenden Provinzdirektors oder Zweigstellenleiters der Provinzdirektion sowie des Bezirksleiters der Bezirksdirektion. Die Kommission besteht aus insgesamt fünf ordentlichen Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden.