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Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Namensänderung – Last-Minute Türkei Nachrichten

Person ändert Namen auf Diplom nach gerichtlicher Entscheidung

Laut dem Amtsblatt hat eine Person, die 2017 ihren Abschluss an der Hacettepe-Universität gemacht hat, im Jahr 2018 ihren Namen von „Muhammed“ in „Mihrali“ per Gerichtsbeschluss geändert. Später beantragte diese Person bei der Universität die Änderung des Namens auf ihrem Diplom gemäß ihren neuen Identitätsinformationen.

Im Rahmen der Richtlinie über die Ausstellung von Diplomen, Zeugnissen, vorläufigen Abschlusszeugnissen und anderen Dokumenten hat die Universität die Namensänderung verfasst und genehmigt. Die erforderliche Erklärung wurde auf der Rückseite des Diploms angebracht.

Die Person reichte eine Klage ein und forderte die Annullierung der fraglichen Transaktion. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Ablehnung seines Antrags rechtmäßig sei. Es erklärte, dass das Diplom entsprechend dem Namen, der zum Abschlussdatum gültig war, ausgestellt wurde.

Nach der Ablehnung seines Berufungsantrags stellte die betroffene Person einen Einzelantrag beim Verfassungsgerichtshof.

Der Oberste Gerichtshof entschied, dass das in Artikel 20 der Verfassung garantierte Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt wurde. Die Akte wurde zur Wiederaufnahme des Verfahrens an das zuständige Gericht weitergeleitet, um die Folgen der Verletzung zu beseitigen. Der Beschwerdeführer wird zudem 3.000 Lira als immateriellen Schadenersatz erhalten.

In der Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde darauf hingewiesen, dass die entsprechende Richtlinie besagt, dass die Diplome nicht erneut ausgestellt werden und die Universitäten das Ermessen zur Ausstellung und Änderung der Diplome haben.

Es wurde festgestellt, dass die uneingeschränkte Ausübung des Ermessens das gerechte Gleichgewicht stören würde, das zwischen dem erwarteten Interesse an der Kontinuität des öffentlichen Dienstes und den Interessen des Einzelnen gewahrt werden muss. Das Gericht kann den Antrag der Klage nicht nur unter Berufung auf die Richtlinie ablehnen.

In der Entscheidung wurde betont, dass der Antragsteller Angaben zu seinem Berufsleben und seinem Bedürfnis gemacht hat, das Diplom nach seinem neuen Namen zu erhalten, da sein früherer Name aufgrund der Namensänderung nicht bekannt ist.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs besagt, dass die Verwendung seines neuen Namens nicht eingeschränkt werden sollte, es sei denn, es wird eine angemessene Begründung und Notwendigkeit nachgewiesen. Die Ausstellung des alten Diploms mit seinem neuen Namen liegt im öffentlichen Interesse und im Interesse des Einzelnen. Es handelt sich um einen notwendigen und verhältnismäßigen Eingriff der öffentlichen Behörden. Es wurde festgestellt, dass das in Artikel 20 der Verfassung garantierte Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt wurde.

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