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Entscheidung der 4. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts – Last Minute Türkei Nachrichten

Die Entscheidung der 4. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts bezüglich des Einspruchs gegen die Entscheidung der 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts im Gezi-Park-Fall wurde bekannt gegeben. Die Anwälte des verurteilten Can Atalay hatten Einspruch gegen die Entscheidung der 3. Strafkammer eingelegt, die der Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Rechtsverletzung nicht nachkam. Die 4. Strafkammer entschied jedoch, dass über den Einspruch „keine Entscheidung erforderlich“ sei. Die Entscheidung der 3. Strafkammer wird somit nicht weiter angefochten werden. Can Atalay, der von der türkischen Arbeiterpartei zum Parlamentsabgeordneten gewählt wurde, bleibt somit weiterhin verurteilt.

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