
Entlassen ohne Entschädigung: Er log über seinen Militärdienst

Militärisches Fälschungsdelikt führt zur Kündigung
Ein Arbeitnehmer wurde aufgrund angeblicher Fälschung seines Militärdienstzeugnisses entlassen und zog vor das Arbeitsgericht. Der Anwalt des Arbeitgebers erklärte, dass die Einstellungsbedingungen des Unternehmens die Ableistung des Wehrdienstes vorsehen und der Kläger trotz der Aufforderung, ein entsprechendes Dokument vorzulegen, eingestellt wurde. Der Kläger habe seinen Job verlassen, indem er vorgab, zum zusätzlichen Mobilmachungsbefehl aufgerufen worden zu sein. Die Untersuchung ergab jedoch, dass die vorgelegten Dokumente falsch waren. Das Gericht gab teilweise recht, wies jedoch die Forderungen des Klägers ab. Die 9. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts bestätigte die Entscheidung und betonte, dass irreführende Handlungen am Arbeitsplatz nicht akzeptabel seien. Der Mitarbeiter wurde dafür entschädigungslos entlassen.



