Usbekistan

Elektrorollerfahren ohne Führerschein möglicherweise in Usbekistan verboten

Die Verkehrsregeln in Usbekistan werden um zwei neue Absätze ergänzt, die spezifische Handlungen festlegen, die für Personen, die Motorroller und Elektroroller fahren, verboten oder obligatorisch sind. Diese Änderungen treten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Gemäß den neuen Regelungen müssen Elektrofahrzeuge mit einem Hubraum von 25 Kubikzentimetern oder mehr oder einer bauartbedingten Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern oder mehr, einem Elektromotor mit einer Leistung von 0,25 kW oder mehr oder einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde oder mehr registriert werden. Dies betrifft auch Anhänger und Sattelanhänger. Nur Personen mit einem gültigen Führerschein der entsprechenden Kategorie dürfen diese Fahrzeuge führen.

Das Innenministerium wird dem Ministerkabinett innerhalb von drei Monaten nach der Überprüfung ausländischer Erfahrungen Vorschläge zur Verbots der Vermietung von Elektrorollern vorlegen. Diese Elektroroller sollen dann vereinfacht in den Einheiten des staatlichen Verkehrssicherheitsdienstes registriert werden und separate staatliche Nummernschilder erhalten.

Ein Beschlussentwurf des Ministerkabinetts mit dem Titel „Über Änderungen und Ergänzungen der Verkehrsregeln“ wurde veröffentlicht. Dieser Entwurf hat zum Ziel, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf den Straßen zu gewährleisten und die Einhaltung der Verkehrsregeln bei der Nutzung von persönlichen Mobilitätsgeräten (PMDs) und Motorrollern zu gewährleisten.

Der Resolutionsentwurf enthält verschiedene Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Dazu gehört die Einführung der Begriffe „Roller“ und „individuelles Fortbewegungsmittel“ und die Definition, auf welche Art von Fahrzeugen sie sich beziehen. Es werden auch zwei neue Absätze (12-1 und 12-2) eingeführt, die spezifische Handlungen für Personen, die diese Fahrzeuge führen, verbieten oder vorschreiben.

Des Weiteren werden die entsprechenden Paragrafen der Verkehrsordnung um die Begriffe „Roller“ und „persönliches Fortbewegungsmittel“ erweitert.

Zu den Verboten bei der Nutzung von PMDs gehören das Führen von Personen unter 14 Jahren (außer in geschlossenen Räumen), das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, das Abschleppen von PMDs sowie das Fahren mit defekten Bremsen, Lenkung, Scheinwerfern oder Laternen. Es ist auch verboten, ohne beide Hände am Lenkrad zu fahren, einen Beifahrer mitzunehmen oder während der Fahrt zu telefonieren.

PMDs müssen mit Scheinwerfern oder Laternen, Bremsen, akustischen Signalen und Reflektoren ausgestattet sein, um die Sichtbarkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

Personen, die PMDs nutzen, müssen die Verkehrsregeln strikt einhalten. Sie dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 6 Kilometern pro Stunde auf Gehwegen, Fußwegen und Radwegen fahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, müssen sie am rechten Straßenrand mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 Kilometern pro Stunde fahren. Sie dürfen die Fahrbahn nutzen und müssen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren, wenn sie einen Parkplatz verlassen. Außerdem müssen sie die Fahrtrichtung anderer Fahrzeuge beachten.

Diese neuen Regelungen sollen dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und die Nutzung von PMDs und Motorrollern zu regulieren.

ACM Cyprus

Esta Construction

Pools Plus Cyprus

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