
Einzelheiten zur Sozialhilfe für berufstätige Mütter: Beantragung und Bedingungen

Antragsbedingungen für Sozialhilfe für berufstätige Mütter
Für berufstätige Mütter, die Sozialhilfe beantragen möchten, gelten bestimmte Antragsbedingungen. Diese Kriterien müssen erfüllt sein, um für die Unterstützung in Frage zu kommen.
Zum Zeitpunkt des Antragsdatums müssen Sie ein Kind im Alter von 0 bis 24 Monaten haben. Dabei wird auch der 24. Monat mit einbezogen. Sie müssen in einer der Provinzen Ankara, Istanbul oder Izmir wohnen und Ihr Kind muss im selben Haus wie Sie leben. Wenn Sie alleinerziehende Mutter sind, müssen Sie das Sorgerecht für Ihr Kind haben und gemeinsam mit ihm an derselben Adresse leben.
Ein weiteres Kriterium ist, dass Sie als berufstätige Mutter zum endgültigen Registrierungsdatum abhängig von einem Arbeitgeber tätig sind. Dabei müssen Sie unter die 4./eins Versicherter im Rahmen des Gesetzes Nr. 5510 fallen, mit Ausnahme derjenigen, die Bankenumfragen unterliegen oder Bankwahlen treffen, die nicht auf die Sozialversicherungsanstalt übertragen werden.
Diese Antragsbedingungen sind wichtig für berufstätige Mütter, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen möchten. Es ist ratsam, alle Kriterien sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, um den Antrag erfolgreich zu stellen.