
Die Zentralbank setzt vorübergehendes Limit für Bankkarten pro Kunde fest

Die Zentralbank von Usbekistan hat eine neue Regelung zur Begrenzung der Anzahl von Bankkarten pro Kontoinhaber eingeführt. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen natürliche oder juristische Personen maximal fünf Karten pro Bank besitzen, insgesamt also bis zu 20 Karten über alle Banken hinweg. Sowohl physische als auch virtuelle Karten, einschließlich Co-Branding-Karten, sind von diesem Limit betroffen, während Fremdwährungskarten ausgenommen sind. Banken sind zudem verpflichtet, Karten, die ein Jahr lang ungenutzt bleiben, zu sperren.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit Bankkarten zu bekämpfen und den Missbrauch von persönlichen Bankkonten und Karten in Finanzbetrugsprogrammen zu reduzieren. Laut der Zentralbank besaßen Ende November fast 97 % der Bankkarteninhaber (22 Millionen Menschen) fünf oder weniger Karten, während 3 % (770.000 Menschen) zwischen 5 und 20 Karten besaßen. Lediglich 0,03 % oder 7.000 Personen hatten mehr als 20 Karten registriert.
Die Analyse ergab, dass einige der auf Personen ausgestellten Karten ohne deren Wissen für betrügerische Aktivitäten genutzt wurden. In Usbekistan waren zum 1. November 2023 bereits 54,9 Millionen Bankkarten im Umlauf, Anfang Dezember stieg diese Zahl auf 56,9 Millionen. Im Durchschnitt besitzt somit jede Person in Usbekistan 1,5 Karten, während es im erwerbsfähigen Alter 2,9 Karten pro Person sind.
Zum Vergleich hatte Kasachstan bis Ende September 80 Millionen Zahlungskarten ausgegeben, was im Durchschnitt 4 Karten pro Person entspricht. In Kirgisistan lag die Zahl der Zahlungskarten bei 8,55 Millionen, was durchschnittlich 1,2 Karten pro Person entspricht. Die neue Regelung der Zentralbank von Usbekistan soll also dazu beitragen, die Nutzung von Bankkarten effizienter und sicherer zu gestalten.