
Die Wahlablagerung für behinderte Kandidaten: Reduzierung geplant

Die Kandidaten für Abgeordnete mit Behinderungen werden reduziert
Die Zahl der Kandidaten für Abgeordnete mit Behinderungen wird reduziert. Dies wurde durch ein entsprechendes Gesetz beschlossen, das vom kirgisischen Parlament in der dritten Lesung verabschiedet wurde.
Ab sofort beträgt die Wahlgebühr für Kandidaten 100.000 Som. Für Kandidaten der Gruppe I mit Behinderungen wird diese um 50 Prozent auf 50.000 Som reduziert, für Kandidaten der Gruppe II um 25 Prozent auf 75.000 Som.
Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf ein Verbot für Personen, die wegen Korruption und anderen offiziellen Verbrechen verurteilt wurden, für das Amt des Präsidenten zu kandidieren, als Parlamentsabgeordneter zu arbeiten oder im Kabinett tätig zu sein.
Der Abgeordnete Dastan Bekeshev äußerte sich in seinem Telegrammkanal positiv zu dieser Änderung und betonte, dass sie es politischen Gegnern ermöglichen wird, weiterhin in der Politik aktiv zu sein.
„Es reicht aus, Ihren Gegner korrupt zu machen. Aber ich unterstütze im Allgemeinen diesen Gesetzentwurf. Selbst wenn ich versuchen würde, dagegen zu sein, würden mich die Menschen beschuldigen, korrupte Personen zu unterstützen. Wir müssen jedoch die politischen Konsequenzen dieser Maßnahme berücksichtigen“, sagte er.