Kirgisisch

Die Nationalbank von Kirgisistan will Hindernisse für Unternehmerinnen beseitigen

Die Nationalbank von Kirgisistan plant Änderungen zur Förderung von Frauen in der Unternehmenswelt

Die Nationalbank von Kirgisistan beabsichtigt, ihre rechtlichen Handlungen zu ändern, um finanzielle und Kreditorganisationen dazu zu bringen, Frauen in unternehmerischen Aktivitäten und kleinen und mittleren Unternehmen zu finanzieren. Das entsprechende Dokument wurde zur öffentlichen Diskussion eingereicht.

Bereits jetzt verfügt Kirgisistan über ein Programm zur Unterstützung und Entwicklung des Frauenunternehmertums für die Jahre 2022-2026, dessen Ziel es ist, Reformen, Maßnahmen und Handlungen umzusetzen, die darauf abzielen, günstige Bedingungen für Investitionen, die Entwicklung des Frauenunternehmertums sowie das Wirtschaftswachstum durch die Optimierung der staatlichen Regulierung, die Verbesserung der Qualität des institutionellen Umfelds und die Bildung angemessener sozialer und industrieller Infrastrukturen in den Regionen insgesamt zu schaffen.

Trotz des erheblichen wirtschaftlichen Beitrags von Frauen und der individuellen Unterstützungsmaßnahmen des Landes gibt es immer noch Schwierigkeiten für sie, die Finanzierung für die Entwicklung ihrer Unternehmen zu erhalten. Unternehmerinnen, die im Bereich der Mikro- und Kleinunternehmen tätig sind, haben Schwierigkeiten, ausreichende Sicherheiten zu stellen, ein stabiles Einkommen nachzuweisen und die erforderlichen Informationen über Finanzprodukte zu erhalten. Dies führt dazu, dass Frauen seltener Kredite beantragen und im Vergleich zu männlichen Unternehmern eine geringere Finanzierung erhalten, was die Entwicklung des Frauenunternehmertums behindert.

Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll die Definition von „Frauenunternehmertum“ in den Dokumenten gestärkt werden. Dies wird die Verfügbarkeit finanzieller Ressourcen erhöhen, indem die Regulierung für nicht-kollaterale Kredite verbessert und die Besonderheiten des Frauenunternehmertums berücksichtigt werden.

Es werden Normen festgelegt, die von Banken und kleinen und mittelgroßen Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Kreditprogrammen für die Förderung des Frauenunternehmertums und bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern berücksichtigt werden.

Darüber hinaus werden die Änderungen die Grenzen für nicht-kollaterale Kredite, die Kriterien für die Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kreditnehmer, die Zielnutzungsanforderungen und die Kreditverfahren klarer definieren. Es wird erwartet, dass diese Maßnahmen die Effizienz steigern und das Bankrisiko verringern werden.

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