
Die IBC setzt sich für Geschäftsinteressen vor dem EAWU-Gericht ein

Der Internationale Wirtschaftsrat (IBC) wurde in die Liste der Gremien aufgenommen, die berechtigt sind, von Kirgisistan aus beim Gericht der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) Berufung einzulegen. Die entsprechende Anordnung wurde vom Vorsitzenden des Ministerkabinetts Akylbek Japarov unterzeichnet.
Gemäß der Satzung des EAWU-Gerichtshofs können sich autorisierte Regierungsbehörden und Wirtschaftsverbände aus der Kirgisischen Republik mit Anträgen auf Behandlung einer Streitigkeit sowie mit einem Antrag auf Klärung der Bestimmungen des Vertrags über die EAWU vom Datum an ihn wenden 29. Mai 2014, im Rahmen der Vereinigung geschlossene internationale Verträge und Beschlüsse der EAWU-Gremien.
Zu den autorisierten Unternehmensvertretern zählen neben der IBC auch die JIA Business Association und die Industrie- und Handelskammer der Kirgisischen Republik.
Die Liste der Regierungsbehörden, die berechtigt sind, sich aus Kirgisistan an das EAWU-Gericht zu wenden, umfasst das Justizministerium, das Außenministerium, das Ministerium für Wirtschaft und Handel, das Ministerium für Verkehr und Kommunikation, das Finanzministerium und das Ministerium für Wasserressourcen, Landwirtschaft und verarbeitende Industrie, das Energieministerium sowie das Zentrum für gerichtliche Vertretung im Justizministerium.
Das Zentrum für gerichtliche Vertretung wurde im Namen der Kirgisischen Republik als Koordinierungsstelle für Beschwerden von Regierungsbehörden und Wirtschaftsverbänden beim EAWU-Gericht benannt.



