Usbekistan

Die Haftung bei illegaler Drohnennutzung wird reduziert

In Usbekistan wird eine neue Norm in das Verwaltungsverantwortungsgesetz aufgenommen, die die Verwaltungshaftung im Zusammenhang mit der illegalen Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge vorsieht.

In der Plenarsitzung des Senats wurde das Gesetz „Über Änderungen und Ergänzungen der Straf- und Verwaltungsverantwortungsgesetze der Republik Usbekistan im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Haftung für bestimmte Kategorien von Straftaten“ erörtert.

Das Gesetz führt eine neue Norm in den Verwaltungsverantwortungskodex ein, die die Verwaltungsverantwortung für die illegale Einfuhr, Weitergabe, den Erwerb, die Lagerung oder Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge, ihrer Komponenten und Ersatzteile vorsieht.

Insbesondere bei der Beschlagnahmung von unbemannten Luftfahrzeugen, die aufgrund einer Ordnungswidrigkeit auf Kosten des Staates festgestellt wurden, ist die Person, die rechtswidrige Handlungen begangen hat, von der Haftung befreit, wenn sie die unbemannten Luftfahrzeuge, deren Komponenten und Ersatzteile freiwillig aushändigt, und Fälle von Ordnungswidrigkeiten dieser Kategorie sind Strafsachen, die von den Gerichten zu prüfen sind.

Zu den in Artikel 2444 des Strafgesetzbuchs genannten Sanktionen werden auch Strafen wie alternative Geldstrafen, Besserungsarbeit und Freiheitsbeschränkung hinzugefügt. Das heißt, für solche Handlungen besteht eine strafrechtliche Verantwortlichkeit, wenn sie nach Verhängung einer Verwaltungsstrafe begangen wurden.

Das Gesetz wurde von den Senatoren gebilligt.

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