
Die ersten vier Artikel der Verfassung: Eine Zusammenfassung

Die ersten vier Artikel der Verfassung der Türkei
Obwohl von Zeit zu Zeit Änderungen an der Verfassung vorgenommen werden, haben die ersten vier Artikel jahrelang ihre Integrität bewahrt. Was steht also in diesen ersten vier Artikeln? Hier sind die ersten vier Artikel der Verfassung…
WAS SIND DIE ERSTEN VIER ARTIKEL DER VERFASSUNG?
I. Staatsform
ARTIKEL 1- Der Staat Türkei ist eine Republik.
II. Merkmale der Republik
ARTIKEL 2- Die Republik Türkei ist ein demokratischer, säkularer und sozialer Rechtsstaat im Sinne von sozialem Frieden, nationaler Solidarität und Gerechtigkeit, der die Menschenrechte respektiert, dem Nationalismus Atatürks treu bleibt und auf den eingangs dargelegten Grundprinzipien basiert.
III. Die Integrität des Staates, seine offizielle Sprache, Flagge, Nationalhymne und Hauptstadt
ARTIKEL 3- Der türkische Staat ist mit seinem Land und seiner Nation ein unteilbares Ganzes. Seine Sprache ist Türkisch.
Die Flagge ist eine rote Flagge mit weißem Halbmond und Stern, deren Form gesetzlich festgelegt ist.
Seine Nationalhymne ist der „Unabhängigkeitsmarsch“.
Seine Hauptstadt ist Ankara.
IV. Bestimmungen, die nicht geändert werden können
ARTIKEL 4- Die Bestimmung in Artikel 1 der Verfassung, die besagt, dass die Staatsform die Republik ist, die Merkmale der Republik in Artikel 2 und die Bestimmungen in Artikel 3 können weder geändert noch geändert werden.