
Die Auswirkungen der Höhenbegrenzung gesicherter Einlagen auf alte Einlagen

Anstelle des Einlagensicherungsfonds soll eine Agentur mit erweiterten Befugnissen geschaffen werden.
Die Zentralbank kommentierte den Gesetzentwurf über Garantien zum Schutz von Einlagen bei Banken, der die Einführung einer Obergrenze für die Höhe garantierter Einlagen in Höhe von 200 Millionen UZS vorsieht.
Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam mit Experten der Weltbank auf der Grundlage ausländischer Erfahrungen und internationaler Standards entwickelt, um die Gesetzgebung an moderne Anforderungen anzupassen.
Die Zentralbank weist darauf hin, dass Einleger – sowohl natürliche als auch juristische Personen – Einlagen bei mehreren Banken eröffnen können, von denen jede einer staatlichen Garantie von bis zu 200 Millionen UZS unterliegt.
Die maximale Einlagensicherung deckt 99,7 Prozent der Bevölkerung und Unternehmer mit Einlagen bei Banken vollständig ab. Weltweit liege dieser Wert laut der Aufsichtsbehörde bei 92 Prozent.
Seit der Finanzkrise von 2008 haben viele Länder, darunter auch Usbekistan, vorübergehend auf die Praxis zurückgegriffen, Einlagen vollständig zu garantieren. Das System der vollständigen Einlagensicherung wurde jedoch später aufgegeben und stattdessen auf eine Begrenzung des Betrags umgestellt. Von den 108 Ländern bieten nur Usbekistan, Weißrussland und Turkmenistan eine vollständige Einlagengarantie.
„Darüber hinaus gilt die im Gesetzentwurf festgelegte Entschädigungssumme nicht für Einlagen von Bürgern, die vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes eröffnet wurden“, heißt es in der Pressestelle der Regulierungsbehörde.
Die Zentralbank kündigte Pläne an, die Zahlungsfrist für Einlagen bei Entzug der Banklizenz zu verkürzen. Nach dem derzeitigen Verfahren wird die Entschädigung innerhalb von 2 Monaten und 23 Tagen ausgezahlt. Ab 2026 wird die Zahlungsfrist jedoch auf 15 Arbeitstage und ab 2027 auf 7 Tage verkürzt.
Das Ziel des Einlagensicherungsfonds wird auf 5 % der Einlagenbasis festgelegt. Außerdem ist geplant, auf Grundlage des Einlagensicherungsfonds für Bürger eine Agentur für Einlagensicherung mit erweiterten Befugnissen zu gründen.
Der Gesetzentwurf solle die Stabilität des Bankensystems, die Sicherheit der Gelder von Privathaushalten und Unternehmen sowie die rechtzeitige Auszahlung der Gelder der Einleger bei Entzug einer Banklizenz gewährleisten und das „ungesunde“ Umfeld auf dem Einlagenmarkt verbessern, so die Zentralbank abschließend.






