
Der Staatshaushalt Usbekistans für 2025 genehmigt.

Das Gesetz über den Staatshaushalt der Republik Usbekistan für das Jahr 2025 wurde verabschiedet und regelt die Bildung und Umsetzung des konsolidierten Haushalts des Landes für das Jahr.
Die Höchstbeträge der Haushaltszuweisungen aus dem republikanischen Haushalt an die Haushaltsfondsverteiler der ersten Ebene wurden für 2025 genehmigt.
Die aus dem republikanischen Haushalt den Haushaltsfondsverteilern der ersten Ebene zugewiesenen Haushaltsmittel werden nur im Geschäftsjahr 2025 verwendet und nicht auf das nächste Geschäftsjahr übertragen.
Das maximale Defizit des konsolidierten Haushalts Usbekistans für 2025 wurde auf 3 % des Bruttoinlandsprodukts festgelegt.
Für 2025 wurden genehmigt:
– Die Mindestmietzinssätze für natürliche und juristische Personen, die Immobilien vermieten;
– Höchstsätze für Zölle auf das Recht, bestimmte Warenarten im Einzelhandel zu verkaufen;
– Die Steuersätze für ausländische Fahrzeuge, die nach Usbekistan einreisen und durch sein Hoheitsgebiet fahren.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.






