Zypern

„Der Misserfolg der griechischen Regierung bei der Neutralisierung der Immobilienkommission“ – BRTK

Premierminister Ünal Üstel hat bei den Gesprächen in Straßburg im Rahmen des Menschenrechtstreffens des Europarates bekannt gegeben, dass der Versuch der griechisch-zyprischen Verwaltung Südzyperns, die Eigentumsrechte der türkischen Zyprioten ins Visier zu nehmen, gescheitert ist.

Auf der Menschenrechtssitzung des Delegiertenausschusses des Europarates, die zur Überwachung der Umsetzung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) abgehalten wurde, wurde der Fall „Zypern gegen Türkei“ unter dem Titel „Eigentumsrechte von Vertriebenen“ neu bewertet. Die griechisch-zypriotische Regierung forderte auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dass bestimmte Elemente im Zusammenhang mit dieser Entschädigungsentscheidung erneut vor den EGMR gebracht und neu interpretiert werden sollten.

Premierminister Üstel betonte die Bedeutung des erfolglosen Antrags der griechisch-zyprischen Seite und versicherte, dass sie entschlossen seien, den Kampf als Regierung der TRNC fortzusetzen. Er lobte die Unterstützung zur Stärkung der Funktionalität der Immobilienkommission (TMK) und betonte die Entschlossenheit, die TMK als wirksames innerstaatliches Rechtsmittel im Rahmen des Völkerrechts zu etablieren.

Die Bemühungen der griechischen Seite, die TMK zu neutralisieren, seien laut Premierminister Üstel erfolglos geblieben. Er dankte der Republik Türkei, relevanten Institutionen und Nichtregierungsorganisationen für ihre Unterstützung im diplomatischen Kampf zum Schutz der Rechte des türkisch-zypriotischen Volkes.

Während der Amtszeit von Premierminister Üstel wurde ein Immobiliengesetz verabschiedet, welches einen 6 %-Fonds für den Immobilienerwerb durch Ausländer vorsieht. Die Hälfte dieser Einnahmen wird an die Immobilienkommission überwiesen, um die Funktionalität zu verbessern. Die während seiner Amtszeit bereitgestellten Mittel ermöglichten die Abschlusszahlungen für alle bis Ende 2020 abgeschlossenen TMK-Angelegenheiten.

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