
Der Bürgermeister von Afyonkarahisar, Burcu Köksal, antwortet auf Rassismusvorwürfe – Neueste Nachrichten aus der Türkei

Nach Angaben von Beamten des Gouverneurs von Afyonkarahisar hat Mousa K. Gatea, ein irakischer Staatsbürger, der mit einer türkischen Staatsbürgerin verheiratet war und ein Fitnessstudio im Bezirk Erenler eröffnen wollte, bei der Gemeinde Afyonkarahisar einen Lizenzantrag für die Eröffnung eines Geschäfts gestellt. Er wurde aufgefordert, später zu kommen, da Wahlzeit war.
Nach den Kommunalwahlen am 31. März beschwerte sich Mousa K. Gatea bei der Gemeinde, dass seine Bewerbung absichtlich zurückgehalten wurde und er „rassistischen Praktiken in den sozialen Medien ausgesetzt“ war.
Er wurde von der Gemeinde wegen seines geschlossenen Ladens angerufen und bedroht, sollte er nicht öffnen. Als Reaktion darauf reichte Gatea am 22. April eine Strafanzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft von Afyonkarahisar ein und forderte Wiedergutmachung für seine Beschwerde.
Nach der Beschwerde bat die Generalstaatsanwaltschaft am 10. Mai um Erlaubnis, Ermittlungen gegen den Bürgermeister von Afyonkarahisar, Burcu Köksal, wegen Amtsmissbrauchs einzuleiten.
Am 15. Mai forderte das Innenministerium die Durchführung einer Untersuchung gegen Köksal und andere Gemeindebeamte, deren Verantwortlichkeit festgestellt werden konnte. Die Ergebnisse sollten dem Ministerium übermittelt werden.
Mousa K. Gatea und seine Familie reichten am 27. Mai eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein und forderten, dass ihrer Beschwerde abgeholfen werde.
Das Gouverneursamt von Afyonkarahisar ernannte einen stellvertretenden Gouverneur zum vorläufigen Ermittler und forderte am 30. Mai eine schriftliche Stellungnahme von Bürgermeister Burcu Köksal.
Köksal schickte seine schriftliche Erklärung am 5. Juni an das Gouverneursamt, obwohl er über ein „vertrauliches Dokument“ verfügte, das jedoch in einigen Medien veröffentlicht wurde.
Beamte wiesen darauf hin, dass es sich um ein routinemäßiges Rechtsverfahren handele und vertrauliche Dokumente nicht an Medienorganisationen weitergegeben werden sollten.






