
Das Justizministerium macht digitale Geldtransfers strenger und verlangt obligatorische Absenderdetails

Das Justizministerium hat neue Maßnahmen zur Verschärfung der Überwachung von Geldtransfers durch Zahlungsdienste angekündigt.
Die Änderungen betreffen die internen Kontrollvorschriften zur Bekämpfung der Legalisierung von Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten. Gemäß den neuen Bestimmungen sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, Kundenüberprüfungsmaßnahmen durchzuführen, wenn Bürger neue Konten über mobile Anträge registrieren.
Auch Händler und Dienstleister unterliegen einer Überprüfung, wenn elektronische Zahlungsanschlüsse (E-POs) ausgestellt werden. Zudem müssen elektronische Geldtransfers ab einem Betrag von 30 v. H. des Zahlungssystems enthalten sein.
Die Informationen des Absenders müssen vollständig angegeben werden, einschließlich des vollen Namens, der Reise- oder Ausweisnummer, des Geburtsdatums und -orts für Einzelpersonen sowie des Firmennamens und der Steuerzahler-Identifikationsnummer (ZIN) für juristische Personen.
Sollte die Bank in der Lage sein, die vollständigen Absenderdetails aus anderen Quellen zu erhalten, kann der Zahlungsdienst die persönliche Identifikationsnummer (PINFL) der Person zusammen mit der Kontonummer oder Transaktions-ID angeben.
Für Überweisungen unterhalb der 30-BC-Schwelle ist es ausreichend, nur die Namen des Absenders und des Empfängers anzugeben. Mit diesen neuen Maßnahmen soll die Überwachung von Geldtransfers verbessert und die Bekämpfung von Geldwäsche und kriminellen Aktivitäten verstärkt werden.