Zypern

Das Bezirksgericht Nikosia bestätigt Verteidigung und Widerklage von UBP – Taçoy’s Antrag abgelehnt, sagt BRTK

Der Generalsekretär der Partei der Nationalen Einheit (UBP), Oğuzhan Hasipoğlu, erklärte, dass das Bezirksgericht Nikosia die Klage des stellvertretenden Vorsitzendenkandidaten der UBP, Hasan Taçoy, gegen die UBP abgelehnt hat.

In einer Erklärung der UBP sagte Hasipoğlu, dass Hasan Taçoy die Umsetzung des 7. Absatzes des 6. Artikels der Parteisatzung gefordert habe. Laut diesem Artikel sollten diejenigen, die bis zum 21. Januar Mitglieder wurden, im Kongress abstimmen können. Die Partei war jedoch anderer Meinung und argumentierte, dass der 19. Absatz der Parteisatzung angewandt werden sollte.

Hasipoğlu kommentierte die Gerichtsentscheidung und erklärte, dass diejenigen, die bis zum 21. März Mitglieder wurden, ab dem Kongress am 21. September innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten wählen könnten.

Er fügte hinzu, dass Taçoy angekündigt habe, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen, und einen Antrag auf Klärung gestellt habe. Hasipoğlu betonte, dass ihr Ziel sei, zu verhindern, dass die Partei nach dem Kongress verklagt werde. Er schlug Taçoy vor, vor dem Kongress vor Gericht zu gehen, was dieser akzeptierte. Nun gibt es eine unbestrittene Mitgliederliste, mit der sie zum Kongress gehen.

Hasipoğlu erklärte, dass das Gericht Taçoys Einwand vor Gericht gebracht habe und dass das Bezirksgericht die Verteidigung und die Widerklage der UBP für gerechtfertigt hielt und Taçoys Antrag ablehnte.

Er lud alle UBP-Mitglieder ein, am Kongress teilzunehmen, der morgen um 9 Uhr beginnen soll, während der Abstimmungsprozess um 11 Uhr beginnt.

Hasipoğlu bedankte sich bei dem Anwalt der Partei, Ergün Ulunay, und zeigte sich erfreut, dass der Mitgliedschaftsstreit vor dem Parteitag beigelegt werden konnte.

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