Usbekistan

Das B2-Zertifikat wird zur Pflicht für Fremdsprachenlehrer

Ab dem Studienjahr 2024/2025 müssen Fremdsprachenlehrer über ein Zertifikat auf B2-Niveau verfügen

Gemäß dem Erlass des Ministerkabinetts müssen Kandidaten für die Stelle eines Fremdsprachenlehrers an staatlichen Bildungseinrichtungen über ein nationales Zertifikat von mindestens B2-Niveau oder ein gleichwertiges internationales Zertifikat verfügen.

Um die Kontinuität des Fremdsprachenunterrichts an Schulen sicherzustellen, erließ die Regierung im vergangenen Jahr eine Verordnung, die besagt, dass ab dem Schuljahr 2023/2024 Fremdsprachenlehrer, die nicht über ein nationales oder internationales B2-Zertifikat verfügen, nicht mehr eingestellt werden dürfen.

Vor diesem Hintergrund müssen Fremdsprachenlehrer, die ab dem Studienjahr 2023/2024 eine neue Stelle antreten, über ein Zertifikat auf B2-Niveau verfügen.

Ab dem Studienjahr 2024/2025 ist der Besitz eines B2-Zertifikats für alle Fremdsprachenlehrer verpflichtend.

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