Burgenländisches Gericht kippt Grenzschließung Österreichs mit Ungarn
Die Schließung des Grenzübergangs zwischen Ágfalva (Ungarn) und Schattendorf (Österreich) wurde vom Burgenländischen Verwaltungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die Gemeinde Schattendorf führte die Sperrung im Jahr 2023 ein und berief sich dabei auf ein Fußgängerzonenprojekt, das ungarische Pendler zu einem 30 Kilometer langen Umweg zwingt.
Laut Telex reichte die internationale Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal eine Klage gegen die Gemeinde ein und argumentierte, dass die Schließung gegen EU-Recht und Verfassungsgrundsätze verstoße. Das Gericht stimmte zu und stellte mehrere Probleme fest, darunter die fehlende öffentliche Konsultation, die mangelnde Befugnis der Gemeinde, die Sperrung zu erlassen, und das Fehlen einer Begründung für die Verkehrssicherheit. Stattdessen wurde festgestellt, dass die Sperrung ausdrücklich auf den Pendlerverkehr abzielte.
Weitere Bedenken gab es hinsichtlich der Integrität des Gutachtens, das die Schließung stützte. Dem Sachverständigen, dem Vernehmen nach ein persönlicher Bekannter des Schattendorfer Bürgermeisters, fehlte eine einschlägige verkehrstechnische Qualifikation. Das Gericht hielt die Stellungnahme für widersprüchlich und unbegründet. Darüber hinaus wurde der Schließung ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz vorgeworfen. Während einige Personen eine Gebühr von 160 EUR für außergewöhnliche Grenzübertrittsrechte zahlen konnten, wurden die meisten Anträge abgelehnt, selbst wenn es sich um berufliche oder familiäre Bindungen handelte.
Das österreichische Verfassungsgericht wird den Fall nun prüfen, um zu entscheiden, ob der Beschluss der Gemeinde aufgehoben werden sollte. Dieses Urteil gilt als bedeutender Schritt zur Beseitigung dessen, was Kritiker als „modernen Eisernen Vorhang“ in der Region bezeichnen.