
Brüssel leitet neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn in der Luftfahrt ein

Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen unzureichender Aufsicht über die Sicherheit der Zivilluftfahrt eingeleitet. Die Europäische Kommission forderte Ungarn auf, für eine angemessene Sicherheitsaufsicht in der Zivilluftfahrt zu sorgen.
Die Sicherheitsaufsicht in der Zivilluftfahrt ist in Ungarn problematisch
Die Europäische Kommission hat entschieden, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, indem Ungarn ein Aufforderungsschreiben (INFR(2024)2239) wegen Nichteinhaltung der EU-Vorschriften zur Sicherheitsaufsicht in der Zivilluftfahrt übermittelt wird. Die Kommission ist der Auffassung, dass Ungarn die Anforderungen der Verordnung über technische Anforderungen und Verwaltungsverfahren für den Flugbetrieb (Verordnung (EU) Nr. 965/2012) nicht einhält.
Ungarn konnte nicht nachweisen, dass es über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, um zertifizierte Betreiber angemessen zu überwachen und deren Einhaltung zu überprüfen. Darüber hinaus hat Ungarn kein robustes Managementsystem eingerichtet, das definierte Richtlinien, Verfahren und eine klare Organisationsstruktur umfasst, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen.
Förmliche Mitteilung der Europäischen Kommission
Darüber hinaus hat Ungarn nicht sichergestellt, dass zertifizierte Organisationen die erforderlichen Anforderungen erfüllen, bevor sie Zertifikate, Genehmigungen oder Genehmigungen ausstellen. Es mangelt außerdem an wirksamen Aufsichtsprogrammen, einschließlich regelmäßiger Audits und Inspektionen, um die Aktivitäten zertifizierter Organisationen zu überwachen.
Der Kommission sendet daher ein Aufforderungsschreiben an Ungarn, das nun zwei Monate Zeit hat, zu reagieren und die von der Kommission angesprochenen Mängel zu beheben. Sollte keine zufriedenstellende Antwort eingehen, kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.