Usbekistan

Bestrafung von Reisebüros in Karakalpakistan für illegale Umrah-Werbung

Zwei Reisebüros in der Republik Karakalpakstan wegen illegaler Werbung für Umrah-Pilgerfahrten zur Rechenschaft gezogen

Der Ausschuss für Wettbewerbsentwicklung und Verbraucherrechtsschutz von Karakalpakstan hat zwei Reiseunternehmen zur Verantwortung gezogen, die illegal für Umrah-Pilgerfahrten geworben haben, obwohl sie nicht über die erforderlichen Lizenzen verfügten.

Die Beschwerde des Tourismusentwicklungsausschusses von Karakalpakstan führte zu einer Untersuchung, in der festgestellt wurde, dass es derzeit in der Republik Karakalpakstan keine lizenzierten Reiseveranstalter gibt, die berechtigt sind, Umrah-Pilgerfahrten zu organisieren. Stattdessen arbeiten lokale Unternehmen bei der Organisation von Pilgerreisen mit Reisebüros in der Stadt Taschkent und anderen Regionen zusammen.

Trotzdem stellte sich heraus, dass Iskander Tours und Oks Tours ohne die erforderlichen Lizenzen in den sozialen Medien für Umrah-Pilgerfahrten geworben haben. Gemäß Artikel 16 des Werbegesetzes ist es verboten, für Dienstleistungen zu werben, ohne die erforderlichen Zertifikate, Lizenzen oder Genehmigungen vorweisen zu können.

Die Sonderkommission des Ausschusses leitete rechtliche Schritte gegen beide Reisebüros ein, was zur Einleitung von Verfahren und der Verhängung entsprechender Strafen führte. Darüber hinaus wurden die Behörden angewiesen, ähnliche Verstöße zu verhindern und zu beseitigen.

Das Tourismuskomitee veröffentlicht eine Liste der Reisebüros, die für die Organisation von Umrah-Pilgerfahrten zugelassen sind. Diese Liste wird in einem Bewertungssystemformat präsentiert und hebt den Aktivitätsgrad und die Compliance der beteiligten Organisationen hervor.

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