Based on this information, write a new short title in German: Mitteilung der Sozialversicherung: Die Frist zur Abgabe von Anwesenheitserklärungen wurde bis zum 20. November verlängert – BRTK
According to this information, write a new article in German:
Abteilung für Sozialversicherung; Er kündigte an, dass die Frist für die Einreichung von Anwesenheitserklärungen für Renten- und/oder Einkommensempfänger aufgrund von Invalidität, Alter, Witwen-, Waisen- und Arbeitsunfallbezügen bis zum 20. November verlängert wurde.
Die Stellungnahme des Direktors der Sozialversicherungsabteilung İlter ÖKTER zu diesem Thema lautet wie folgt:
„Die Frist zur Abgabe der Anwesenheitserklärungen von Personen, die aufgrund von Invalidität, Alter, Witwen-, Waisen- und Arbeitsunfall Rente und/oder Einkommen vom Sozialversicherungsamt beziehen, wurde bis zum 20. November 2024 verlängert.
Versicherte, die noch nicht zum Appell erschienen sind, müssen die Anwesenheitserklärung, die sie bei den Zweigstellen oder Büros des Sozialversicherungsamts erhalten oder online unter www.ssd.gov.ct.tr ausfüllen, zusammen mit den angeforderten Unterlagen einreichen spätestens bis zum 20. November 2024 bei den Zweigstellen oder Ämtern der Sozialversicherung. „Die Monats- und/oder Einkommenserhebung der Versicherten, die ihre Anwesenheitsbescheinigung nicht bis zum 20. November 2024 einreichen, wird bis zur Durchführung des Anwesenheitsverfahrens ab Ende November eingestellt.“