Based on this information, write a new short title in German: „Die Elemente des Verbrechens der Tötung mit möglicher Absicht wurden festgelegt“ – BRTK
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Hasan Esendağlı, Präsident der Anwaltskammer, sagte: „Unsere Anwälte und beratenden Strafrechtsexperten, die die Fakten des Sachverständigengutachtens des İsias Hotels ausgewertet haben, kamen zu dem Schluss, dass die Tatbestandsmerkmale der Tötungsdelikte möglicherweise vorsätzlich formuliert wurden. Dies ist definiert als „die Situation, in der der Beklagte vorhersieht, dass durch seine Handlung ein schwerwiegender Schaden entstehen könnte, und die Klage ausführt, obwohl er diese Möglichkeit in Kauf nimmt.“ „Sie sind angekommen.“ sagte er.
Esendağlı betonte, dass laut Gutachten der Bauherr und Bauunternehmer Ahmet Bozkurt als Eigentümer des İsias Hotels direkt für die Bauvorgänge und illegalen Bodenerweiterungen verantwortlich sei, die gegen das Projekt und die Gesetzgebung verstoßen, und stellte fest, dass alle Angeklagten in der Der Fall wurde als verantwortlich erachtet.
Esendağlı wies darauf hin, dass im Gutachten enthalten sei, dass die Beklagten des İsias Hotels und die Beamten der Gemeinde ein Gebäude lizenziert und zur öffentlichen Nutzung freigegeben hätten, das unter normalen Umständen nicht als Hotel errichtet und in Betrieb genommen werden könne stellt Betrug und Betrug dar.
Hasan Esendağlı wies darauf hin, dass die Ergebnisse des Gutachtens als Grundlage für die rechtliche Einstufung der von den Angeklagten begangenen Straftat herangezogen werden, und betonte, dass die Bedeutung der Baugenehmigung und der Gebäudebelegungsbescheinigung im Hinblick auf Ursache und Wirkung sehr offensichtlich sei Zusammenhang zwischen dem Verschulden der Beklagten und den Gründen für den Einsturz des Gebäudes.
In seiner schriftlichen Stellungnahme bewertete Esendağlı den Sachverständigenbericht zum Isias-Fall, der von der 9 Eylül-Universität / Technischen Universität Istanbul erstellt und am Montag, dem 28. Oktober, bekannt gegeben wurde, und erklärte, dass der Bericht die technischen Bewertungen hinsichtlich der Gründe für den Einsturz des Gebäudes festlege und die Haftungssituation der Beklagten.
Esendağlı bewertete die Gründe für den Einsturz des Gebäudes im Bericht unter folgenden Überschriften:
„Behobene Beton- und Materialfehler, illegale Böden und bauliche Veränderungen im Widerspruch zum Projekt, fehlende Bügel und Bewehrung, Behauptungen über die Hammerwirkung spiegeln nicht die Realität wider, fehlende bauliche Berechnungen zur Widerstandsfähigkeit gegen Erdbebenkräfte, Anbau eines Aufzugs an das Gebäude im Gegenteil.“ zum Projekt, fehlende bauliche Berechnungen zur Widerstandsfähigkeit gegen Erdbebenkräfte, Aufzug zum Gebäude im Widerspruch zu den Projektfeststellungen bezüglich des Anbaus, unvollständige Torsionsunregelmäßigkeiten und weiche Bodeneffekte, nicht durchgeführte Bodenuntersuchung, obwohl sie obligatorisch ist, und die Belegungsbescheinigung.“
Esendağlı, Gutachten; Er stellte fest, dass das Expertengremium, an das die Akte mit der vorläufigen Entscheidung des 3. Obersten Strafgerichtshofs Adıyaman vom 12. Juni 2024 weitergeleitet wurde, umfassende Untersuchungen und Bewertungen unter Berücksichtigung aller in der Akte enthaltenen technischen Berichte, Meinungen, Fakten und Beweise umfasste. sowie die Ansprüche und Forderungen der Rechtsanwälte der Parteien.
-Die Gründe für den Einsturz des Gebäudes…
Esendağlı gab an, dass laut Gutachten die Gründe für den Einsturz des Gebäudes wie folgt aufgeführt seien:
„Es wurde festgestellt, dass für die tragenden Säulen, Balken und Kellerbodenvorhänge des Hotels nicht standardmäßige, nicht haltbare Materialien von schlechter Qualität verwendet wurden und dass der Beton fehlerhafte Zuschlagstoffe enthielt, die viel größer waren als die zulässige Größe Standard.
In den Jahren 2001 und 2016 wurde das Gebäude durch Aufstockung ungenehmigter Geschosse verschärft, die notwendigen statischen Berechnungen für diese unerlaubten Geschosse wurden jedoch nicht durchgeführt.
-Unzulänglichkeiten im Trägersystem…
Entgegen den Vorschriften wurden die Bügel an vielen Stellen der Gebäudeträger nicht gespannt und die Bügelabstände länger als nötig belassen. Diese Unzulänglichkeiten im Trägersystem haben die Sicherheit der Struktur vollständig aufgehoben.
-Die Behauptung einer Hämmerwirkung entspricht nicht der Wahrheit …
Es wurde festgestellt, dass das Gebäude aufgrund der Hammerwirkung nicht, wie von den Anwälten des Angeklagten behauptet, seitlich einstürzte, sondern vollständig nach vorne in Richtung Atatürk-Boulevard. Es wurde auch festgestellt, dass die Verpflichtung zur Einhaltung der Fugenabstände bei den Eigentümern des Isias Hotels, die das Gebäude zuletzt gebaut haben, und ihren technischen Vertretern liegt.
Die Angeklagten behaupteten, dass „die Erdbebenkraft zu groß war; Trotz der Verteidigung der Perfektion, dass „das Gebäude aus diesem Grund abgerissen wurde“; Aus dem Bericht geht deutlich hervor, dass der Einsturz des Gebäudes nichts mit der Erdbebenstärke zu tun hat und dass das Gebäude nicht eingestürzt wäre, wenn es gemäß den Erdbebenvorschriften gebaut worden wäre.“
-Zweiter Aufzug..
Hasan Esendağlı wies darauf hin, dass das Öffnen einer Lücke im Hohlblockboden ohne statische Berechnung für den Einbau eines zweiten Aufzugs, der nicht im Gebäudeprojekt enthalten war, als einer der grundlegenden Mängel in das Gutachten aufgenommen wurde Gebäude, und es ging wie folgt weiter:
„Fehlende Torsionsunregelmäßigkeiten und weiche Bodeneffekte: Der Bericht enthält die Feststellung, dass die Torsionsunregelmäßigkeiten und weichen Bodeneffekte des Zwischengeschosses in den statischen Berechnungen des Gebäudes ignoriert werden.
Das Gutachten enthält auch die Feststellung, dass die Beklagten keine Bodenvermessungsarbeiten durchgeführt haben, die zu den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Gebäudes gehören.
Im Gutachten heißt es, dass für das Gebäude eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1993 vorliegt; Es sind umfassende Erkenntnisse entstanden, die belegen, dass die Renovierungsbaugenehmigung aus dem Jahr 2001 und das Baunutzungsgenehmigungsdokument aus dem Jahr 2003 sowie die der Gemeinde Adıyaman zur Erlangung vorgelegten Berichte und Dokumente gegen die Gesetzgebung verstoßen und/oder unregelmäßig und/oder gefälscht sind. „Diese Ergebnisse zeigen, wie das Gebäude trotz der in den vorherigen Artikeln erwähnten baulichen Mängel eine Lizenz und eine Gebäudebelegungsbescheinigung als Hotel erhalten konnte.“
-Verantwortung der Angeklagten…Gebäudeeigentümer und Bauunternehmer Ahmet Bozkurt sind direkt verantwortlich
Esendağlı erklärte, dass die Verantwortlichkeiten der Angeklagten aufgrund der Feststellungen im Gutachten wie folgt festgelegt wurden:
„Bauherr und Bauunternehmer Ahmet Bozkurt; Als Eigentümer des Isias Hotels ist er direkt verantwortlich für Bauvorgänge und illegale Etagenerweiterungen, die im Widerspruch zum Projekt und zur Gesetzgebung stehen.
Efe Bozkurt, Mehmet Fatih Bozkurt und andere beklagte Familienmitglieder (Gesellschafter); Als Partner der İSİAS Hotel Management Company tragen sie die Verantwortung für die illegale Aufstockung des Gebäudes, den vorschriftswidrigen zweiten Aufzugsschacht und das Fehlen statischer Gutachten.
Der für Fenni verantwortliche Architekt H. Erdem Yıldız übernahm die Verantwortung für technische Berechnungen, die ihm im Architekturprojekt nicht gehörten, und ergriff Maßnahmen, die die Sicherheit des Gebäudes gefährdeten; Er wurde dafür verantwortlich gemacht, dass das Gebäude eine Lizenz und eine Nutzungsbescheinigung als Hotel erhielt.
Bauingenieur Mehmet Göncüoğlu; Für nicht projektgerechte bauliche Anordnungen und Mängel im Tragsystem des Gebäudes ist der Ingenieur verantwortlich.
Bauingenieur Hasan Aslan; Ihm wurde vorgeworfen, dass er als Ingenieur die Sicherheit des Gebäudes missachtete, indem er bei der technischen Umsetzung des Gebäudes gegen die Gesetzgebung verstieß.
Statischer Projektverantwortlicher Halil Bağcı; unvollständige statische Berechnungen; Nichterfüllung der notwendigen Vorkehrungen hinsichtlich der Sicherheit des Gebäudes; „Er ist dafür verantwortlich, die Sicherheit des Gebäudes zu gefährden, indem er die in der Genehmigung von 2001 vorgeschriebenen statischen Berechnungen außer Acht lässt.“