Kirgisisch

Banken bieten mehr Investitionsmöglichkeiten für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors an.

Bishkek – 17. März 2025 – Im Rahmen der laufenden Gesetzgebung dürfen Geschäftsbanken in kirgisischen Unternehmen nicht mehr als 15 Prozent ihres Aufsichtskapitals in nicht-banking-Organisationen investieren. Die Nationalbank hat jedoch vorgeschlagen, diese Beschränkungen aufzuheben.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss für Haushalts-, Wirtschafts- und Finanzpolitik des Parlaments in allen drei Lesungen gleichzeitig genehmigt.

Laut dem stellvertretenden Vorsitzenden der Nationalbank, Bektur Aliev, dürfen Banken nun nicht nur in Finanz- und Bankinstitutionen, sondern auch in andere Unternehmen investieren. Zu diesem Zweck muss eine Handelsbank die erforderlichen Dokumente an die Nationalbank vorlegen, die dann den Antrag überprüfen und ihre offizielle Schlussfolgerung geben.

Diese Änderung wird es den Banken ermöglichen, ihr Investitionsportfolio zu diversifizieren und potenziell neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Neuerung auf die Wirtschaft und das Bankensystem in Kirgisistan auswirken wird.

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