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Balkonverglasung – Keine gute Nachricht für Alle

Schlechte Nachrichten für diejenigen, die ihren Balkon mit Glas verdecken

Rechtsanwalt Zeynep Gizem Süren sagte: „Bei Änderungen an der Außenseite des Gebäudes muss die Zustimmung der 5/4-Mehrheit der Wohnungseigentümer eingeholt werden.“ Viele kennen diese Regel nicht, handeln nach eigenem Willen und verschließen ihren Balkon mit Glas, ohne die Bewohner der Wohnung zu fragen.

Der Oberste Gerichtshof entschied in dieser Angelegenheit. Er sagte: „Es muss eine schriftliche Zustimmung der Wohnungseigentümer vorliegen“, und der Angeklagte wurde mit einer Geldstrafe belegt. Anwalt Zeynep Gizem Süren sagte: „Möglicherweise muss es aufgrund einer Beschwerde oder aufgrund einer infolge einer Klage durchzuführenden Untersuchung wieder aufgenommen werden.“

Diese Situation ist für die Person, die den Balkon der Wohnung, in der sie wohnt, mit Glas verglast, kostspielig. Ihm droht eine Geldstrafe. Rechtsanwalt Süren betonte, dass „es notwendig ist, mit einer gemeinsamen Entscheidung zu handeln und das Gebäude ein einheitliches Erscheinungsbild haben sollte, ohne seine äußere Integrität zu beeinträchtigen“. Bei zwingenden Änderungen ist dies jedoch nicht der Fall.

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