Aufhebung der Preisobergrenzen für frei verkäufliche Medikamente ab April 2025
Ein neues Präsidentschaftsdekret zur beschleunigten Entwicklung der Pharmaindustrie
Ein neues Präsidentschaftsdekret über „zusätzliche Maßnahmen für die beschleunigte Entwicklung der Pharmaindustrie“ wurde erlassen. Das Dekret beinhaltet neue Initiativen zur Verbesserung der pharmazeutischen Produktion, zur Aktualisierung der Preisgestaltung und zur Steigerung der Marktgängigkeit. Diese Änderungen sollen ab dem 1. April 2025 in Kraft treten.
Der Agentur für die Entwicklung der Pharmaindustrie wurden neue Aufgaben zugewiesen: Die Förderung der Entwicklung von Branchen im Zusammenhang mit biologisch aktiven Nahrungsergänzungsmitteln und kosmetischen Produkten, die Durchführung von Marktforschungen, die Analyse von Trends, die Lokalisierung der Produktion sowie die Unterstützung von Industrieunternehmen bei der Einführung fortschrittlicher ausländischer Praktiken und Standards. Darüber hinaus wird die Agentur mit lokalen Behörden zusammenarbeiten, um Investitionsprojekte regionaler Pharmaunternehmen zu überwachen und zu unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung des Pharmasektors und der Implementierung von Informationssystemen.
Bis zum Ende des Jahres 2025 wird das Labor des Pharmaceutical Products Safety Center einem Qualifikationsprozess der Weltgesundheitsorganisation unterzogen.
Ab dem 1. April 2025 treten folgende Änderungen in Kraft: Preisobergrenzen gelten nur noch für verschreibungspflichtige Medikamente. Für Medikamente mit identischen Zusammensetzungen, die von einem einzigen Hersteller unter verschiedenen Handelsnamen hergestellt werden, wird der niedrigste Referenzpreis für alle diese Produkte angewendet. Das Sicherheitszentrum von Pharmaceutical Products wird bei Bedarf automatisch die Referenzpreise in Fremdwährungen überprüfen und anpassen, ohne dass eine Anfrage von Unternehmern erforderlich ist.