Antworten der nationalen Agentur für Sozialschutz auf Anfragen zu Sozialkarten
Die Nationale Agentur für Sozialschutz (NASP) hat bekannt gegeben, dass die Provision für die Auszahlung von Geldern von auf der Visa-Plattform ausgestellten Sozialkarten nicht mehr als ein Prozent betragen wird. Diese Karten können auch mit Apps verknüpft werden, die über die mobile Anwendung der ausstellenden Bank hinausgehen, sodass Überweisungen zwischen Karten möglich sind. Ursprünglich sicherte sich das Projekt eine Investition von 3 Millionen US-Dollar von der Oxinus Holding Limited mit Sitz in Abu Dhabi.
Die NASP begann Ende letzten Jahres mit der Verteilung von Sozialkarten, die derzeit in der Stadt Taschkent und im Bezirk Yangiyul der Region Taschkent getestet werden. Es wird berichtet, dass derzeit neun Arten von Sozialzahlungen über die Karte verfügbar sind, und ab dem 1. April 2025 werden zwei weitere Sozialleistungen hinzukommen.
Die Agentur hat klargestellt, dass die Provision für die Auszahlung von Geldern von auf der Visa-Plattform ausgestellten Sozialkarten ein Prozent nicht überschreiten wird. Diese Gebühr wird nicht den Karteninhabern in Rechnung gestellt, sondern vom Verkäufer eingezogen.
Als Gründe für die Wahl der Visa-Plattform für die Sozialkarten nannte die Agentur die weite Akzeptanz von Visa-Karten, die Implementierung von Überwachungs- und Kontrollfunktionen sowie die Transaktionssicherheit. Zudem besteht die Notwendigkeit, dass bestimmte Sozialschutzempfänger auch Ausgaben im Ausland tätigen können.
Die Social Card kann mit der mobilen Payme-App verknüpft werden, und Überweisungen zwischen Karten sind möglich. Zukünftig sollen weitere Zahlungsfunktionalitäten verfügbar sein.
Das Projekt hat sich für die Anfangsphase eine Investition von 3 Millionen US-Dollar von Oxinus Holding Limited mit Sitz in Abu Dhabi gesichert. Die Sozialkarten werden derzeit von der JSC „Xalq Bank“ verwaltet, und eine mobile App befindet sich in der Entwicklung.