
Anstieg von Gehältern, Renten und Zulagen ab 1. September

Der Präsident Usbekistans hat ein Dekret zur Erhöhung der Gehälter, Renten und Sozialleistungen unterzeichnet.
Ab dem 1. September 2024 werden die Renten und Leistungen um 15 % erhöht. Konkret bedeutet das folgendes:
– Der Grundbetrag für die Berechnung der Rente wird auf 428.000 UZS pro Monat festgelegt;
– Die Mindestaltersrente wird auf 834.000 UZS pro Monat festgelegt;
– Die Mindestinvaliditätsrente wird auf 920.000 UZS pro Monat festgelegt.
Ab dem 1. Oktober 2024:
– Die Gehälter des medizinischen Personals in Haushaltsorganisationen sowie des Lehrpersonals in Vorschulen, allgemeinbildenden Einrichtungen, weiterführenden Sonder-, Berufs- und außerschulischen Bildungseinrichtungen, „Muruvvat“-Internaten, Waisenhäusern und Kindersanatorien werden um 15 % erhöht;
– Die Gehälter anderer Mitarbeiter in Haushaltsorganisationen werden um 10 % erhöht;
– Der Mindestlohn wird auf 1.155.000 UZS pro Monat festgelegt;
– Der grundlegende Berechnungsbetrag wird auf 375.000 UZS festgelegt.