
Amtsblatt veröffentlicht Beförderungsentscheidungen für Richter und Staatsanwälte

Beförderungsentscheidungen für Richter und Staatsanwälte werden im Amtsblatt veröffentlicht
Die Entscheidungen des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK), die aus Namenslisten von Zivilrichtern, Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten sowie Verwaltungsrichtern bestehen, die ihre Amtszeiten auf verschiedenen Ebenen abgeschlossen haben, wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
Darin waren die Namen von 41 Richtern, 17 Staatsanwälten und 11 Verwaltungsrichtern enthalten.
In die HSK-Entscheidungen wurden Listen mit den Namen von Zivilrichtern, Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten sowie Verwaltungsrichtern aufgenommen, die in den ersten Grad erhoben wurden und ab dem 31. August 2024 einer Prüfung erster Klasse unterzogen werden.
Die Liste umfasste die Namen von 41 Richtern, 17 Staatsanwälten und 11 Verwaltungsrichtern. Diejenigen, die im August 2024 für die Versetzung in den ersten Studiengang geprüft werden, sind nicht in der Liste enthalten.
Wer trotz Versetzung in den ersten Studiengang und Absolvierung seines Semesters nicht aufgeführt ist, kann innerhalb von 30 Tagen eine Prüfung seiner Situation durch einen schriftlichen Antrag bei der HSK beantragen.
In einem weiteren Beschluss der HSK wurden zudem Listen mit den Namen von Zivilrichtern, Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten sowie Verwaltungsrichtern veröffentlicht, die ihre zweijährige Beförderungszeit bis Ende August 2024 abgeschlossen haben.