
AKTUELLE NACHRICHTEN: Entscheidung über zusätzliche Rentenerhöhungen im Amtsblatt veröffentlicht – Last-Minute-Wirtschaftsnachrichten

Neue Gesetzesregelungen für Renten und Kurzarbeitergeld
Die aktuelle Gesetzesregelungen besagen, dass die Erhöhungsrate der SSK- und Bağ-Kur-Renten, die ab dem Auszahlungszeitraum im Januar gilt, 49,25 Prozent beträgt. Zudem wurde die Mindestrente von 7.500 Lira auf 10.000 Lira erhöht und gilt ebenfalls ab dem Zahlungszeitraum im Januar.
Des Weiteren wurde die „allgemeine epidemische“ Lage als Grund für Kurzarbeit hinzugefügt. Die Mindestzahl der Prämienzahltage, die Versicherte für den Bezug von Kurzarbeitergeld benötigen, wurde von 600 auf 450 gesenkt.
Um Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu haben, muss der Versicherte in den letzten 120 Tagen vor Beginn der Kurzarbeit einem Dienstvertrag unterstanden haben und in den letzten 3 Jahren mindestens 450 Tage versichert gearbeitet haben und gezahlte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Diese neuen Gesetzesregelungen treten ab dem Auszahlungszeitraum im Januar in Kraft und betreffen die Renten und das Kurzarbeitergeld.