
Aktualisierung der Verkehrsversicherung: Neue Regelung zur Erhöhungsberechnung – Last-Minute-Wirtschaftsnachrichten

Die Erhöhungsberechnung in der Verkehrsversicherung hat sich geändert
Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für Versicherungen und private Renten legt seit 7 Jahren die Prämienerhöhungen in der Verkehrsversicherung fest. Für die Erhöhung wird ein Höchstpreis festgelegt, über den Policen hinaus nicht verkauft werden können. Diese Praxis wird sich im Mai ändern. Die Steigerungsrate wird anhand des neu erstellten Kostenindex ermittelt.
OBERGRENZE 3 PROZENT
Die Verkehrsversicherung wurde im Januar-Februar um 10 Prozent und im März-April um 5 Prozent erhöht. Mit dem neuen Antrag liegt die Obergrenze der Steigerungsrate im Mai bei 3 Prozent. Die Erhöhung des Mindestlohns wirkt sich am stärksten auf den Kostenindex aus, denn Schadensersatzleistungen bei Unfällen richten sich nach dem aktuellen Mindestlohnniveau.
SIE VERLANGEN MEHR ERHÖHUNGEN
Wenn der Mindestlohn im Juli nicht erhöht wird, bedeutet dies, dass der Preis für die Verkehrsversicherung nicht wesentlich steigen wird. Allerdings fordern die Versicherungen eine höhere Erhöhung mit der Begründung, dass ihre Kosten höher seien.