Ästhetische Entscheidung des Gesundheitsministeriums – Neueste Meldungen
Eine neue Ära hat begonnen: Ärzte aus verschiedenen Branchen können jetzt ästhetische Eingriffe durchführen
Für ästhetische Anwendungen hat eine neue Ära begonnen. Jetzt können Ärzte aus verschiedenen Branchen Eingriffe durchführen. Die vom Gesundheitsministerium ausgearbeitete Verordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Änderung der Verordnung wurde der Kreis der Ärzte, die ästhetische Leistungen erbringen dürfen, erweitert.
In Gesundheitseinrichtungen konnten nur Dermatologen, plastische Chirurgen und Ärzte mit Zertifikaten für medizinische Ästhetik ästhetische Eingriffe durchführen, sofern der erforderliche physische Raum und die minimale medizinische Ausrüstung zur Verfügung standen. Mit der neuen Verordnung können Ärzte, die über entsprechende Lehrpläne für die medizinische Ausbildung verfügen oder die Kompetenz durch eine anerkannte zertifizierte Ausbildung erworben haben, ästhetische Eingriffe in Gesundheitseinrichtungen durchführen, sofern der erforderliche physische Raum und die minimale medizinische Ausrüstung bereitgestellt werden. Alle ästhetischen Anwendungen werden weiterhin ausschließlich von Ärzten durchgeführt.
Quellen betonen: „Mit der in der Verordnung vorgenommenen Änderung ist die Zahl der Gesundheitseinrichtungen, in denen ästhetische Anwendungen durchgeführt werden können, tatsächlich gestiegen und der Tätigkeitsbereich der praktizierenden Ärzte hat sich erweitert.“
Damit soll den Problemen bei der Beschäftigung von Ärzten in relevanten Branchen des öffentlichen Sektors vorgebeugt werden.