Usbekistan

Änderungen durch den Zollkodex: Neuerungen im Überblick

Die beschleunigte Freigabe eines Produkts bei der Zollkontrolle ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Am 27. Februar unterzeichnete Shavkat Mirziyoyev ein Gesetz zur Änderung des Zollkodex, welches auf Lex.uz veröffentlicht wurde.

Durch die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen soll die Überführung von Waren in die Zollbestimmungen Export, Reexport und Reimport vereinfacht werden. Die Fristen für die Ausfuhr von Waren im Rahmen der Wiederausfuhrregelung aus Usbekistan wurden festgelegt. Für den Lufttransport beträgt die Frist 3 Tage, für Fluss- und Straßentransport 10 Tage. Bei Zügen liegt die Frist bei 2.000 km in 30 Tagen.

Zölle für Waren im Reexport-Regime, die nicht rechtzeitig exportiert werden, entfallen. Früher wurde in solchen Fällen eine Gebühr ähnlich wie bei importierten Waren erhoben.

Nach Abschluss des Regimes zur Verarbeitung von Waren außerhalb des Zollgebiets können die Waren oder Produkte ihrer Verarbeitung von jeder Zollbehörde abgefertigt werden, nicht nur von der Behörde, die die ursprünglichen Waren verarbeitet hat. Ein Antrag und eine Frachterklärung für die Ausfuhr von Waren sind dafür erforderlich.

Es ist auch möglich, Waren im Freilagerregime zu verkaufen und die Eigentumsrechte an andere Personen zu übertragen. Der Übertragende muss eine schriftliche Mitteilung abgeben, während der Erwerber eine Frachterklärung für die Ware abgeben muss.

Des Weiteren ist es erlaubt, Waren freizugeben, die einer zollamtlichen Untersuchung unterliegen, bis das Ergebnis vorliegt. Zölle und Gebühren müssen in der berechneten Höhe entrichtet werden, möglicherweise ist auch eine Nachzahlungsgarantie erforderlich.

Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner offiziellen Veröffentlichung – am 28. Mai – in Kraft.

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