
Änderungen der Steuerregeln für Importe und lokale Waren ab dem 23. Februar

Die Besteuerungsregeln für Importe und lokale Waren in Kirgisistan werden sich ab dem 23. Februar ändern. Der staatliche Steuerdienst erinnerte daran.
Eine neue Liste von Waren mit festgelegten Preisen wird für Importeure aus EAEU-Ländern sowie für Unternehmer, die Waren innerhalb der Republik produzieren, in Kraft treten.
Nach einem Dekret von 2023 gilt der steuerpflichtige Wert der importierten Waren, die nur für Steuerzahler angewendet werden und Produkte aus den Staaten der EAEU nach Kirgisistan bringen.
Nach einem neuen Regierungsdekret vom 5. Februar 2025 wurde das Verfahren zur Bestimmung und Anwendung der Mehrwertsteuerbasis genehmigt.
„Jetzt gilt es nicht nur für den steuerpflichtigen Wert von importierten Waren, sondern auch für die Kosten für die Lieferung von im Inland hergestellten Produkten“, heißt es in der Erklärung.



